In unserer Schule kann man das Lernen lernen!
In unserem Schulteil mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, bei Verlängerung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, mit geistiger Behinderung gefördert. Hier erfolgt eine Beschulung nach den Fähigkeiten, Fertigkeiten, persönlichen Einstellungen und Begabungen der einzelnen Kinder, dabei kann sich das Lernen auf der sinnlich-wahrnehmenden, der handelnd-aktiven, der bildlich-darstellenden als auch auf der begrifflich-abstrakten Ebene vollziehen. Im Vordergrund steht jedoch die individuelle Vorbereitung auf das Leben.
Der Schulteil mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besteht aus 4 Klassen.